Backgammon in Leipzig und Dresden
Offen für Alle, die gern eine Partie Backgammon spielen wollen

Unsere Satzung, die Grundlage unseres Spielbetriebes. Prinzipiell gelten die internationalen Backgammonregeln

Inhalt:
PRÄAMBEL

§ 1
§ 2 Aufbau des Europäischen Tavla-Verbandes
§ 2.1 Gründungsmitglieder
§ 2.2 Mitgliedschaft
§ 2.2.1 Aufnahme
§ 2.2.2 Ausschluss
§ 2.2.3 Austritt
§ 2.2.4 Ruhende Mitgliedschaft
§ 2.3 ETV-Rat
§ 2.4 Funktionen
§ 2.5 Allgemeines
§ 3. Wettkampfbetrieb
§ 3.1 Wettkampfjahr
§ 3.2 Allgemeine Turnierregeln
§ 3.3 Turniere
§ 3.3.1 Europameisterschaft
§ 3.3.2 Rammlerpokal
§ 3.3.3 Fun-House-Cup
§ 3.3.4 Freie Turniere
§ 3.4 Weltrangliste
§ 3.5 Leistungs- und Aktivitätskriterien (Status)
§ 4 Gebührenordnung


PRÄAMBEL


Gründung
Der Europäische Tavla Verband (ETV) wurde zunächst unter der Bezeichnung „European Tavla Federation“ im Februar 1996 zu Leipzig gegründet.


Ziel
Der Europäische Tavla Verband stellt sich das Ziel, einen regelmäßigen Wettkampfbetrieb in der Sportart Backgammon sicherzustellen.


Satzung


§ 1
Alle Entscheidungen und Regeln sind im Sinne der Förderung des Backgammonspiels und der Mitglieder des ETV zu beschließen.


§ 2 Aufbau des Europäischen Tavla-Verbandes


§ 2.1 Gründungsmitglieder
Gründungsmitglieder sind Gerald und Fuchs.


§ 2.2 Mitgliedschaft


§ 2.2.1 Aufnahme
(1) Die ETV-Mitgliedschaft wird nach Antrag und Entrichten der Aufnahmegebühr erlangt. Der schriftliche Antrag muss von den Gründungsmitgliedern sowie dem Geschäftsführer einstimmig bewilligt werden.
(2) Stimmen die Gründungsmitglieder und der Geschäftsführer nicht einstimmig zu, ist ein positiver Ratsbeschluss erforderlich. Wird der Antrag durch die Gründungsmitglieder einstimmig verworfen, ist die Aufnahme in den ETV zu verweigern.
(3) Um aufgenommen zu werden, ist eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren, um die Kenntnis der Satzung nachzuweisen. Dazu sind drei Fragen aus der Satzung richtig zu beantworten. Die Fragen finden sich im Anhang.


§ 2.2.2 Ausschluss
(1) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 1 kann ein Mitglied durch Zwei-Drittel-Beschluss des ETV-Rates ausgeschlossen werden.
(2) Die Nichtzahlung der Jahresmitgliedsgebühr wird als stillschweigendes Austrittsgesuch gewertet.


§ 2.2.3 Austritt
Der Austritt eines Mitgliedes kann durch schriftliche Erklärung an den Geschäftsführer zum jeweiligen nächsten Monatsende erfolgen. Mit der Austrittserklärung verzichtet das Mitglied auf alle finanziellen Forderungen an den ETV. Eine Rückzahlung von gezahlten Beiträgen oder Turnier- gebühren erfolgt nicht.


§ 2.2.4 Ruhende Mitgliedschaft
Bei beruflichen oder gesundheitlichen Gründen kann ein Mitglied einen formlosen Antrag auf ruhende Mitgliedschaft beim Rat stellen, die dieser nach Prüfung genehmigen kann. Die Dauer muss mindestens drei Monate betragen. Die ruhende Mitgliedschaft hat keine Auswirkung auf fällige Mitgliedsbeiträge.


§ 2.3 ETV-Rat
§ 2.3.1 Der ETV-Rat ist das höchste Organ des Europäischen Tavla-Verbandes.
(1) Er wird jeweils zum Beginn eines neuen Wettkampfjahres von allen Mitgliedern des ETV geheim und schriftlich gewählt, wenn dies von mindestens einem Mitglied schriftlich beim Geschäftsführer beantragt wird.
(2) Gewählt wird mit zwei Wahllisten. In Wahlliste A stehen nur die Mitglieder einer Regional- gruppe. Der jeweilige Sieger dieser Liste ist Ratsmitglied. In Wahlliste B stehen alle ETV-Mitglieder. Aus dieser werden nach Anzahl der meisten Stimmen die weiteren Ratsmitglieder bestimmt, bis die Gesamtzahl des Rates erreicht ist. Eine Regionalgruppe muss für ein Stimmrecht aus minde-
stens 5 ETV-Mitgliedern pro Spielort bestehen.
(3) Der ETV-Rat besteht aus fünf Mitgliedern. Scheidet ein Ratsmitglied innerhalb eines Wettkampf- jahres aus dem Rat aus, wird es durch das Mitglied ersetzt, das bei der Wahl die nach ihm höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen konnte.


§ 2.3.2 Für die Beschlussannahme ist der ETV-Rat zuständig. Eine Regel- bzw. Satzungs- änderung gilt als beschlossen, wenn ihm eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Rates zugestimmt hat. Für alle anderen Entscheidungen genügt eine einfache Mehrheit.


§ 2.3.3 Nach einer Abstimmung müssen vor Inkrafttreten eines neuen Beschlusses nach § 2.3.2 alle Mitglieder informiert werden. Die Beschlüsse werden in Schriftform festgehalten.


§ 2.3.4 Für Beschlüsse, die keinen Einfluss auf die Satzung des ETV ausüben, genügt eine einfache Mehrheit.


§ 2.4 Funktionen


§ 2.4.1 Geschäftsführer
(1) Der Geschäftsführer (GF) untersteht dem ETV-Rat. Er ist jedoch zur reibungslosen Organisation des Wettkampfbetriebes befugt und kann im Sinne der Regel Beschlüsse und Verfügungen erlassen. Gegen diese kann sofort oder binnen einer Frist von einer Woche beim Schiedsrichter, oder gegen Kaution von € 2,50 direkt beim ETV-Rat, entsprechend § 2.4.2 Einspruch eingelegt werden.
(2) Der GF wird zu Beginn des Wettkampfjahres vom Rat mit einfacher Mehrheit gewählt. Er muss Mitglied des Rates sein.
(3) Vollmacht: Der Geschäftsführer ist berechtigt, namens und in Vollmacht des ETV, ein Konto zu eröffnen und darüber einzeln zu verfügen. Der Schiedsrichter ist gleichartig zur Verfügung über Konten des ETV berechtigt.


§ 2.4.2 Schiedsrichter
(1) Der Schiedsrichter hat die Möglichkeit, auf Antrag kurzfristig notwendige Entscheidungen bei Streitigkeiten zu treffen, nicht jedoch Regeln zu ändern, abzuschaffen oder hinzuzufügen.
(2) Ein Einspruch gegen die Schiedsrichterentscheidung ist innerhalb einer Woche nach Kenntnis gegen eine Kaution von € 2,50 möglich, es erfolgt dann gemäß § 2.3.4 eine Entscheidung. Bei erfolgreichem Einspruch wird die Kaution zurückerstattet.
(3) Der Schiedsrichter wird vom Rat ernannt.


§ 2.4.3 Kassenwart
Der Kassenwart ist für den Einzug und die Verwaltung der Gelder des ETV zuständig. Er wird vom Rat ernannt.


§ 2.4.4 Großwesir des Rammlerpokals
Der Großwesir des Rammlerpokals ist für die Planung und Durchführung des Rammlerpokals zuständig. Dazu erhält er alle notwendigen Vollmachten. Er ist in diesem Zusammenhang allein entscheidend. Gegen seine Entscheidung ist kein Einspruch möglich. Besonders betrifft das die Disqualifikation von Mitgliedern wegen Terminverzuges. Der Großwesir wird durch den Rat gewählt und überwacht. Er kann jederzeit durch den Rat abgewählt werden.


§ 2.5 Allgemeines


§2.5.1 Haftung
Der ETV haftet nicht für seine Mitglieder. Diese sind, auch bei Turnieren des ETV, selbst haftend.


§ 3. Wettkampfbetrieb


§ 3.1 Wettkampfjahr
Der ETV organisiert einen regelmäßigen Turnierbetrieb. Dieser ist in Wettkampfjahre gegliedert.


§   3.1.1  Ein  Wettkampfjahr   beginnt   am   ersten  Donnerstag  im   Dezember   und  endet    am 30. November.


§ 3.1.2 Für ein Wettkampfjahr sind folgende Turniere vorgesehen:
1) Europameisterschaft
2) Rammlerpokal
3) Fun-House-Cup
4) Freie Turniere.


§ 3.2 Allgemeine Turnierregeln


§ 3.2.1 Pro Tag darf jeder Spieler (Mitglied) nur ein Turnier spielen. Davon ausgenommen sind die Spiele des Rammlerpokals.


§ 3.2.2 Ein Turnier muss innerhalb von 72 Stunden abgeschlossen werden. Kann durch Verzögerung ein Turnier nicht zu Ende geführt werden, verliert der Verzögerer das Spiel.


§ 3.2.3 Turniere können innerhalb der 72 Stunden in gegenseitigem Einvernehmen (der Teilnehmer) annulliert werden.


§ 3.2.4 Während eines laufenden Turniers darf von den Teilnehmern kein neues begonnen werden.


§ 3.2.5 Der Status eines Turniers muss, unter Beachtung der jeweiligen Modi, vor Turnierbeginn feststehen.


§ 3.2.6 Jeder Spieler ist bestrebt, seine körperlichen und geistigen Kräfte während eines Turniers insoweit zu kontrollieren, dass es ihm jederzeit möglich ist, das Turnier ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Andernfalls wird das Turnier als für ihn nicht gespielt, ausgenommen der Gebührenberechnung, gewertet. Steffen darf pro Begegnung eine Zigarette rauchen.


§ 3.2.7 Wird  ein  Turnier  durch  einen  Spieler  vorsätzlich  abgebrochen,  ohne  dass  Gründe  laut § 3.2.6 vorliegen, sind alle zum Turnier gehörenden Spiele, auch die bereits ausgetragenen Spiele, mit der höchstmöglichen Punktzahl zu Null verloren zu werten. Als Abbruch gilt auch die Zerstörung von zum Turnier notwendigen Zubehör oder die Androhung körperlicher Gewalt gegenüber dem Spielpartner.


§ 3.2.8 Verlässt ein Spieler ein Turnier vor Übergabe der Siegertrophäen ohne Zustimmung des Turnierleiters oder, als dessen Vertreter, des Geschäftsführers, erhält er für dieses Turnier keine Zuschüsse des ETV. Eventuell schon gezahlte Zuschüsse sind rückzuerstatten.


§ 3.2.9 Ein Stein gilt als gesetzt, wenn er regelgerecht auf das Zielfeld geführt und die Würfel wieder aufgenommen sind Ein Wurf ist gültig, wenn die Würfel flach auf dem Spielbrett liegend  zum Stillstand gekommen sind. Der Zug des Gegners beginnt erst, wenn der Spieler seine Würfel wieder aufgenommen hat. Ein zu zeitig ausgeführter Wurf ist ungültig und daher zu wiederholen. Weiterhin gelten die deutschen Backgammon- und Turnierregeln.


§ 3.2.10 Verlosungen sind stets unter Beisein eines Zeugen (Mitglied des ETV) sowie des Schiedsrichters oder des Geschäftsführers durchzuführen.


§ 3.2.11 Haben in einem Turnier zwei Spieler die gleiche Punktedifferenz, zählen die meisten Pluspunkte. Danach wird das Spiel gegeneinander gewertet.


§ 3.2.12 CN-Paragraph
(1) Pro Spieljahr ist die Anzahl von Zweier-Turnieren mit dem gleichen Gegner, die in die Weltrang- liste eingehen, auf maximal 30 begrenzt. Ausgenommen sind Begegnungen des Rammlerpokals.
(2) Im November wird pro Woche nur ein Zweierturnier gegen das den gleichen Gegner gewertet.


§ 3.3 Turniere


§ 3.3.1 Europameisterschaft


§ 3.3.1.1 Die Europameisterschaft (EM) findet einmal jährlich statt.


§ 3.3.1.2 Die Europameisterschaft muss an einem besonderen Austragungsort außerhalb von Leipzig mit mindestens einer Übernachtung durchgeführt werden.


§ 3.3.1.3 Als Anzugordnung wird für die Europameisterschaft ein Jackett vorgeschrieben.
(Nach Begrüßung und den ersten Spielzügen darf in gegenseitigem Einvernehmen darauf verzich- tet werden). Während der Siegerehrung ist ebenfalls Jackett zu tragen.


§ 3.3.1.4 Bei der Europameisterschaft dürfen maximale Spielpausen von 30 Minuten pro Spiel und Spieler eingelegt werden. Diese Pausen dürfen nur zwischen zwei Spielen stattfinden.


§ 3.3.1.5 Der Europameister erhält einen Wanderpokal. Die Namen der Sieger werden ab der 8. Europameisterschaft eingraviert.


§ 3.3.1.6 Austragungsmodus „Jeder gegen Jeden“. 2 Siegsätze je 7 Siegpunkte, bei bis zu fünf Teilnehmern. Bei mehr als fünf Teilnehmern werden in Vorrundengruppen die Halb-/ bzw. Viertelfinalteilnehmer ermittelt, die dann im K.o.-System (über Kreuz, so dass sich die Gruppensieger frühestens im Finale treffen können) die Platzierungen ausspielen. Die Vorrundenspiele können im Sinne des § 1 auch im Buchholz-System gespielt werden.


§ 3.3.1.7 Unentschieden
(1) Sollte es im vorletzten Spiel einer Vorrundenbegegnung unentschieden stehen, so wird diese Begegnung unentschieden gewertet und jeder der beiden Spieler erhält eine Wertung,  die  0,5 Siegen entspricht. Diese fließt so in die Wertung der Vorrunde ein. Damit das Spiel gegebenenfalls zur Ermittlung des Drittplatzierten bei der EM dienen kann, wird das letzte Spiel dann dennoch gespielt. Dieses Ergebnis wird dann auch in der Weltrangliste eingetragen.
(2) Bei Gleichständen in der Vorrunde werden zur Entscheidung als erstes Bonuspunkte aus Unentschieden, als Zweites die Punktedifferenz der bisher gespielten Spiele und als Drittes der direkte Vergleich herangezogen.
(3) Um dem besonderen Status der Wertung „unentschieden“ gerecht zu werden, sind beide Spieler verpflichtet, während des letzten Spiels ein Jackett zu tragen.
(4) Damit dieser Paragraph zur Anwendung kommt, ist vor Turnierbeginn zwingend durch den Geschäftsführer oder seinen Vertreter nochmals auf diese besondere Regelung hinzuweisen. Nach Eintragen der Spielergebnisse ist keine Reklamation auf Anwendung mehr möglich, sollte dies zuvor vergessen worden sein.


§ 3.3.1.8 Ein dritter Platz wird nicht ausgespielt. Sollten die Verlierer des Halbfinals bereits im Verlauf des Turniers aufeinandergetroffen sein, ist der Sieger aus dieser Begegnung Drittplatzierter. Ansonsten wird in folgender Reihenfolge gewertet: die meisten Siege, die größere Differenz in den kleinen Punkten, die meist erzielten Punkte, die niedrigste Summe der Platzierungen aller je- weiligen Gegner im Turnier. Gewertet wird nach Abschluss der Halbfinalspiele.


§ 3.3.1.9 Eine EM-Teilnahme ist für Nichtmitglieder gegen eine doppelte Startgebühr möglich. Kostenunterstützung durch den ETV erfolgt nicht.


§ 3.3.2 Rammlerpokal


§ 3.3.2.1 Die Spiele des Rammlerpokals werden in der Gaststätte „Zum Gohliser Specht“ in der Max-Liebermann-Straße in Leipzig ausgespielt. In gegenseitigem Einvernehmen der Spieler kann auch ein anderer Austragungsort gewählt werden. Das Finale wird grundsätzlich im Gohliser Specht gespielt.


§ 3.3.2.2 Der Großwesir des Rammlerpokals legt bei der Auslosung die Termine für alle Spielrunden fest. Sollte ein Spieler verhindert sein, kann er im Einvernehmen mit seinem Spielpartner einen Ersatztermin beim Großwesir beantragen, der spätestens 4 Wochen nach dem festgelegten Termin liegen muss. Ansonsten ist der verhinderte Spieler automatisch ausgeschieden und sein Spielpartner kommt eine Runde weiter.


§ 3.3.2.3 Der Rammlerpokal-Sieger erhält einen Wanderpokal.


§ 3.3.2.4 Austragungsmodus
Der Modus ist 3 Siegsätze zu je 5 Siegpunkte. Im Finale werden 5 Siegsätze je 5 Siegpunkten gespielt.


§ 3.3.3 Fun-House-Cup


§ 3.3.3.1 Der Fun-House-Cup (FHC) findet jährlich am Wochenende des Eurovision-Song-Contest in Görlitz statt. Es gibt keine Mindestteilnehmerzahl. Sollte nur ein Teilnehmer antreten, ist er somit FHC-Gewinner.


§ 3.3.4 Freie Turniere


§ 3.3.4.1 Freie Turniere können jederzeit zwischen beliebig vielen ETV-Mitgliedern gespielt wer- den. Freie Turniere sind auch für Nichtmitglieder geöffnet. (Eine Bewertung dieser Spiele erfolgt jedoch nicht. Die Gebühr entspricht der für Mitglieder.)


§ 3.3.4.2 Austragungsmodus


Der Modus kann unter Beachtung der Mindestbedingungen frei vereinbart werden. Es sind jedoch minimal 5 Siegpunkte je Begegnung vorgeschrieben.


§ 3.3.4.3 Freie Turniere dürfen auch als Mannschaftskämpfe ausgetragen werden. Für jeden Spieler wird das Ergebnis der Mannschaft so gewertet, als wäre es ein Einzelturnier. Das gleiche gilt für die Gebühr.


§ 3.4 Weltrangliste


§ 3.4.1 Ziel
Die Weltrangliste des ETV soll zum Ansporn und zur Leistungseinschätzung der einzelnen Spieler über ein gesamtes Wettkampfjahr dienen. Einfließen sollen dabei die unmittelbaren Ergebnisse, bemessen am aktuellen Ergebnisstand des jeweiligen Spielpartners und zwar in angemessener Konstanz, d.h. über eine größere Anzahl von Begegnungen, wobei 100 Begegnungen als 100% bewertet werden. 100 Begegnungen je Wettkampfsaison stellen demnach einen Aktivitätsrichtwert dar, der in den Jahren den Umständen entsprechend angepasst werden sollte. Siege gegen Spieler mit aktuell besserem Ergebnisstand werden danach höher bewertet.


§ 3.4.2 Der Spieler, der am 30. November die Weltrangliste anführt, wird neuer Weltpokalsieger. Er wird mit einem Miniaturpokal geehrt, der die Inschrift: „Backgammon-Weltpokalsieger (Jahreszahl)“ enthält. Die Weltpokalübergabe ist am 1. Donnerstag im Dezember.


§ 3.4.3 Berechnungsmethode
(1) Grundlage für die ETV-Weltrangliste ist die Begegnung, d.h. das Aufeinandertreffen zweier Spieler während eines Turniers unter Zählung der Differenzpunkte aus allen Einzelpartien. Für die Weltrangliste zählt jede Begegnung gleichwertig.

(2) Die ETV-Weltranglisten-Punkte werden als Produkt aus den Grundpunkten und dem Aktivitätsfaktor       gebildet:       ETV-Weltranglisten-Punkte       =       Grundwert       x       Aktivitätsfaktor. Die Ermittlung der Grundpunkte (GP) und des Aktivitätsfaktors sind im Anhang I detailliert erläutert.


§ 3.5 Leistungs- und Aktivitätskriterien (Status)


§ 3.5.1 Zur Würdigung erfolgreicher und aktiver Wettkampfteilnahme kann jeder Spieler Titel erkämpfen. Zu jedem Titel gehört ein entsprechendes Abzeichen, das zu wichtigen Anlässen und Wettkämpfen innerhalb des ETV getragen werden soll.


§ 3.5.2 Folgende Titel sind erreichbar:
Titel Kriterien Abzeichenfarbe
Mitglied Beitritt und Zahlung der Aufnahmegebühr kein Abzeichen
Keksan 20 Begegnungen, davon fünf gewonnen Weiß
Ifti 1400 Weltranglistenpunkte und 1 Sieg in einem ETV-Welt- ranglistenturnier mit mindestens 4 Spielern
Bay 1500 Weltranglistenpunkte und 1. bis 3.    der Weltrangliste zum Jahresende oder Halbfinalteilnahme im Rammlerpokal oder 1. bis 3. der Europameisterschaft oder 1. bzw. 2. im Fun-House-Cup
Effendi 1660 Weltranglistenpunkte und Finalteilnahme im Rammler- pokal oder 1. bis 3. der Europameisterschaft oder der Welt- rangliste oder 1. bzw. 2. Fun-House-Cup
Meister 1800  Weltranglistenpunkte  und  Europameister oder Welt- ranglisten-Erster oder Rammlerpokal-Sieger
ETV-Meister 1900 Weltranglistenpunkte, Titelverteidigung bei der Europa- meisterschaft, beim Rammlerpokal oder in der Weltrangliste
Gelb Grün
Rot
Blau Silber
Internationaler Meister
Erfolgreiche Teilnahme an einem ETV-externen Turnier, d. h. Pokalgewinn in einem offiziellen Turnier und Rang eines Meisters innerhalb des ETV
Silber, vergoldet
Großmeister Sieger in der höchsten Starter-Klasse eines   ETV-externen Turniers, d. h. Pokalgewinn in einem offiziellen Turnier und Rang eines Meisters innerhalb des ETV (Backgammon- Turniere sind dabei gleichgestellt)
Gold

Titel

Kriterien

Abzeichenfarbe

Mitglied

Beitritt und Zahlung der Aufnahmegebühr

kein Abzeichen

Keksan

20 Begegnungen, davon fünf gewonnen

Weiß

Ifti

1400 Weltranglistenpunkte und 1 Sieg in einem ETV-Welt- ranglistenturnier mit mindestens 4 Spielern

Gelb

Bay

1500 Weltranglistenpunkte und 1. bis 3.    der Weltrangliste zum Jahresende oder Halbfinalteilnahme im Rammlerpokal oder
1. bis 3. der Europameisterschaft oder 1. bzw. 2. im Fun-House-Cup

Grün

Effendi

1660 Weltranglistenpunkte und Finalteilnahme im Rammlerpokal oder 1. bis 3. der Europameisterschaft oder der Welt- rangliste oder 1. bzw. 2. Fun-House-Cup

Rot

Meister

1800  Weltranglistenpunkte  und  Europameister oder Welt- ranglisten-Erster oder Rammlerpokal-Sieger

Blau

ETV_Meister

1900 Weltranglistenpunkte, Titelverteidigung bei der Europameisterschaft, beim Rammlerpokal oder in der Weltrangliste

Silber

Internationaler Meister

Erfolgreiche Teilnahme an einem ETV-externen Turnier, d. h. Pokalgewinn in einem offiziellen Turnier und Rang eines Meisters innerhalb des ETV

Silber, vergoldet

Großmeister

Sieger in der höchsten Starter-Klasse eines   ETV-externen Turniers, d. h. Pokalgewinn in einem offiziellen Turnier und Rang eines Meisters innerhalb des ETV (Backgammon- Turniere sind dabei gleichgestellt)

Gold

 
§ 3.5.3 Um einen Titel zu erreichen, sind die notwendigen Kriterien und die vorgegebene Punkte- zahl in einem Zeitraum von zwei Wettkampfjahren (Dezember bis November) zu erfüllen. Errungene Titel bis zur Stufe Ifti werden auf Mitgliedschaftsdauer beibehalten. Stufen darüber müssen innerhalb von zwei Wettkampfjahren mindestens die Kriterien des nächstniedrigeren Titels erfüllen, ansonsten steigen sie um eine Stufe ab. Bei ruhender Mitgliedschaft verlängert sich der Zeitraum für die Requalifizierung entsprechend. Ab der Stufe Ifti sind zur Erringung eines Titels mindestens 30 Spiele im jeweiligen Spieljahr notwendig.


§ 3.5.4 Die Kriterien unterliegen einer jährlichen Anpassung, die durch einfache Mehrheit im ETV-Rat zu beschließen ist.


§ 3.5.5 Die Verleihung der Abzeichen erfolgt in einem würdigen Rahmen. Die eventuell notwendige Rückgabe bzw. der Umtausch von Abzeichen bei Nichterfüllung erfolgt zum Spieljahresabschluss am ersten Donnerstag im Dezember.


§ 4 Gebührenordnung


§ 4.1 Der ETV erzielt Einnahmen u. a. durch Startgebühren, Bußgelder, Jahresbeiträge. Die ein- genommenen Gelder dienen zur Schaffung würdiger Rahmenbedingungen für die Wettkampfdurchführung.


§ 4.1.1 In den Genuss von finanziellen Unterstützungen bei der EM kommen nur ETV-Mitglieder, die in der laufenden Saison mehr als 34 Begegnungen gespielt haben.


§ 4.2 Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 10,00 und ist zum Beitritt sofort fällig.


§ 4.3 Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 10,00 per 1. Juli eines jeden Jahres mit einer Zahlungsfrist von vier Wochen erhoben.


§ 4.4 Startgebühren für Turniere
(1) Europameisterschaft: € 5,00
(2) Rammlerpokal: € 5,00
(3) Fun-House-Cup: € 1,00
(4) Freies Turnier: € 3,00


§ 4.5 Anlässlich des Saisonbeginns am ersten Donnerstag im Dezember ist es Pflicht, den aktuellen Kassenstand zu prüfen und gegebenenfalls ist vom Rat eine Gebührenerhöhung oder Gebührenabsenkung zu beschließen.

 
§ 4.6 Bei Zahlungsverzug wird eine Zusatzgebühr von € 1,00 fällig.


§ 4.7 Notwendige Auslagen, beispielsweise Hotelkosten für auswärtige Turniere, können im Voraus verlangt werden.


§ 4.8 Sozialklausel
Bei Nachweis sozialer Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit beim Rat einen Antrag auf Ermäßigung der Startgebühren zu stellen. Bei Zustimmung des Rates entscheidet dieser unter Prüfung der finanziellen Mittel des Vereins über Höhe und Dauer derselben.

Stand: 03.10.2022


Anhang I
Die Ermittlung der Grundpunkte (GP) und des Aktivitätsfaktors sind ... dermaßen kompliziert und erklärungsbedürftig, dass wir euch bitten bei Bedarf den GF direkt zu fragen, ob er euch das mal zeigt und erklärt. Deshalb drucken wir das hier mal nicht ab.


Anhang II
Fragen zur Aufnahmeprüfung
1. Welche Anzugordnung gilt bei der Europameisterschaft? Jackett zum Spielbeginn
2. Wer ist verantwortlich für die Durchführung des Rammlerpokals? Der Großwesir des Rammlerpokals
3. Wer entscheidet über die Aufnahme eines Mitglieds in den ETV? Die Gründungsmitglieder und der Geschäftsführer

 



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